Forum-Gewerberecht
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wir nehmen die Telefonnummer in unserem Onlineformular jetzt mal als Pflichtfeld auf. Dies aufgrund des weggefallenen Hinweises auf Freiwilligkeit. Uns geht's aber eher um nen schnelleren Kontakt.
Wenn derjenige auf Facebook, Discord, Twitch, Youtube und sonstigen Plattformen unterwegs ist, wird das Feld aber auch irgendwann zu klein.
Da macht es vielleicht mehr Sinn den Künstlernamen in der Tätigkeit zu vermerken.
Bei Onlinemärkten ist es sicherlich ne gute Idee. Da kann man bei der Pflicht durchaus mit der Überwachungstätigkeit argumentieren, auch wenn ich nicht weiß, wie man das zeitlich noch unterkriegen soll.
VG
Gepostet am 24.10.2024 um 10:24 von:
Benutzer: EinQuantumRecht
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=127994#post127994
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