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[quote][i]Original von Pitti81[/i]
 Moin  

Naja, im Mustererlass steht
[I]"Nicht oder missverstandene Anweisungen bei der Durchführung von Bewachungsaufgaben oder die Unkenntnis der zu beachtenden Rechtsnormen können schwerwiegende Konsequenzen für das Leben, Gesundheit und Eigentum der bewachten Person haben.
Die Teilnahme an einer Unterrichtung bzw. die Erteilung des Unterrichtungsnachweises
können daher auch wegen nicht ausreichender deutscher Sprachkenntnisse verweigert werden" [/I]

Finde ich auch richtig, der Nachweis der Sprachfertigkeiten gehört jedenfalls nicht zu den abzuprüfenden Unterlagen. Wäre das gewollt, hätte man das doch im 34a einfach mit aufnehmen können....  Weißnicht  

Grüße[/quote]

So sehe ich das auch. Aber offenbar wird es in der Praxis nicht hundertprozentig so bzw. regional unterschiedlich umgesetzt.

Ich dachte die Fachtagung ist eine gute Gelegenheit auf diese Problematik aufmerksam zu machen und ggfs. für einen einheitlichen Vollzug zu sorgen, um einem Zuständigkeitshopping vorzubeugen...



Gepostet am 22.10.2024 um 07:51 von:
Benutzer: J. Hartung
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=127969#post127969


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