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Laut Aussage der IHK bei mir im Bereich können diese die Teilnahme nicht verweigern, lediglich darauf hinweisen, dass eine Zulassung bei der Behörde unter Umständen bei den vorhanden sprachlichen Defiziten unwahrscheinlich ist und das Zertifikat so obsolet wäre.
Aber verweigern dürfen diese die Teilnahme wohl nicht.
Gepostet am 21.10.2024 um 10:37 von:
Benutzer: Brauerchen
Der Original-Beitrag :
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