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Moin!

[quote][i]Original von Stadtverwaltung Frankenthal[/i]
Moin,
also spontan würde ich wie folgt vorgehen... kostenpflichtige Gewerbeanmeldung für den Sohn und kostenlose Datenaktualisierung für den Vater....[/quote]
Das entspricht zweifellos der hier vertretenen herrschende Meinung zur Handhabung der Eintragung bei einer Personengesellschaft.

Ich gebe jedoch zu Bedenken:

Das von Gewerbe Hlg verwendete Programm sieht eine andere Handhabung vor. Es ist grundsätzlich nicht sinnvoll, von der Struktur bzw. den Vorgaben eines Softwareprogramms abzuweichen. Das führt zu - vom Anwender im Zweifel gar nicht zu durchschauenden - Problemen, z. B. bei der statistischen Auswertung (hausintern, aber auch die Hintergrundauswertungen nach dem BStatG). Deshalb mein obiger Rat: Handhabung wie vom Programm vorgesehen.

Die Streitfrage wird durch diese Handhabung ja ohnehin nicht beantwortet. Im Zweifel ist es lediglich ein Softwaretrick zur einfacheren Handhabung.

Für Verfechter der herrschenden Meinung ist es sicherlich auch bei dem Programm, das Gewerbe Hlg verwendet, möglich, den von Piti81 in Beitrag #36 beschriebenen Weg zu beschreiten. Das wäre für den Vater eine kostenlose "Datenaktualisierung" über den Weg des (untechnischen) Rechtsformwechsels und für den Sohn eine Anmeldung (Eintritt in die GbR). In Bayern würde für den Vater jedoch konsequent eine kostenpflichtige Gewerbeauskunft anfallen.

Gruß
Ludwig



Gepostet am 21.10.2024 um 10:16 von:
Benutzer: Ludwig
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