Forum-Gewerberecht
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Wie wäre es denn mit der guten alten Zwangsgeldandrohung ? Es besteht ja ausreichend Wahrscheinlichkeit, dass er weiterhin rechtswidrig handeln wird. Und beim nächsten "erwischt" werden sind es dann halt nicht 150 Euro, die er im BG-Verfahren zahlt, sondern 1500 Euro, die sofort eingezogen werden - bzw. Ersatzhaft... Oder gibt es anzeichen dafür, dass so etwas untunlich wäre ?
Gruß & schönes Wochenende
Bluminante
Gepostet am 13.04.2007 um 10:16 von:
Benutzer: Sorgenschweinchen
Der Original-Beitrag :
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