Forum-Gewerberecht

» Urproduktion Direktverkauf auf fremdem Grundstück «

   

Urproduktion und damit kein Gewerbe liegt dann vor, wenn der landwirtschaftliche Betrieb seine selbsterzeugten Produkte direkt von seinem Hof bzw. zu seinenm Hof gehörenden Grundstück verkauft.

Sobald ein fremdes Grundstück, Ladengeschäft etc. genutzt wird, wird die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten und der Verkauf der Waren wäre gewerberechtlich anzuzeigen.

Viele Grüße

SteBa



Gepostet am 10.10.2024 um 07:59 von:
Benutzer: SteBa
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=127856#post127856


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