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Schönen Wochenanfang wünsche ich,

Laut Kommentierung richtet sich § 14 Abs. 3 GewO jedoch nur an Automaten, die nicht innerhalb eines nur für den Automaten vorgesehenen Ladenlokals stehen. Diese neuen 24/7 Elektrokioske fallen also nicht darunter wenn der Betreiber nur seine eigenen Automaten in diesem Ladenlokal aufstellt.



Gepostet am 30.09.2024 um 14:27 von:
Benutzer: Frau_Gewerbeaufsicht
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