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» Warenlager, unselbstständige Zweigstelle? «

 Moin  

Ich bin ziemlich neu im Gewerberecht und hätte eine Frage an euch Experten :-)

Es geht um folgenden Sachverhalt:

Eine Solar-Firma mit Hauptsitz und Zweigstelle in anderen Kommunen hat in unserer Gemeinde ein Warenlager angemieten. Dieses Warenlager soll ausschließlich zu Lagerungszwecken genutzt werden und es befindet sich kein Büro vor Ort und es ist auch dauerhaft keine Person vor Ort tätig. Von diesem Warenlager aus werden auch keine Aufträge abgeschlossen.

Sehe ich es richtig, dass der Begriff der unselbstständigen Zweigstelle nach §14 Abs. 1 S. 1 GewO diese feste örtliche Anlage bzw. Einrichtung umfasst, jedoch keine unmittelbaren Geschäfte mit Dritten abgewickelt werden, so dass es sich um keine unselbstständige Geschäftsstelle handelt und keine Gewerbeanmeldung erfolgen muss?

Vielen Dank im Voraus!

VG
Stefan



Gepostet am 30.09.2024 um 09:48 von:
Benutzer: Alfi_278
Der Original-Beitrag :
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