Forum-Gewerberecht

» Unterbindung unerlaubten Reisegewerbes «

    liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter.
Ich stehe derzeit ziemlich auf dem Schlauch und vielleicht bringt jemand Licht in mein geistiges Dunkel:

In unserem Zuständigkeitsbereich ist ein Herr wohnhaft, welcher sich als Zeitungswerber (Haustürwerbung) betätigt. Er ist nicht im Besitz einer Reisegewerbekarte.

Er ist erheblich wegen der unerlaubten Betätigung vorgeahndet. Insbesondere liegt ein rechtskräftiger Strafbefehl vor. Die Tatorte befinden sich jeweils weitab unseres Zuständigkeitsbereichs.

Auf Grund der bisher bekannten Tatsachen ist die Erteilung einer Reisegewerbeerlaubnis nicht zu machen.


Nun meine Frage:
Wie könnte man den Herrn, der offenbar unbelehrbar ist, wirksam an einer weiteren Gewerbeausübung hindern?
Bislang wurde das Gewerbe jeweils von der Polizei unterbunden und der Vorgang zur Anzeige gebracht.

Bin für Hinweise wie immer recht dankbar.



Gepostet am 13.04.2007 um 09:14 von:
Benutzer: Schwarzer
Der Original-Beitrag :
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