Forum-Gewerberecht

» Privater Weinstand neben festgesetztem Markt - Erlaubt oder nicht? «

Hallo zusammen,

bei uns steht demnächst eine städtische Veranstaltung an, zu der wir einen Jahrmarkt festgesetzt haben. Nun hat ein Bürger/Gewerbetreibender (kein Gaststättengewerbe) angefragt, ob er während dieser Zeit auf einem Privatgelände, das sich direkt neben dem Markt befindet, einen Weinstand eröffnen darf.

Der Bürger würde von dem Markt profetieren, ohne beispielsweise eine Standgebühr zu zahlen, wie es bei den Marktständen üblich ist. Unser Tourismusbüro, das den Markt veranstaltet, befürchtet weitere Nachahmer, die ebenfalls private Stände in unmittelbarer Nähe des Marktes eröffnen wollen.

Nun stellen wir uns jedoch die Frage, ob wir das rechtlich überhaupt dürfen. Gibt es eine gesetzliche Vorschrift, die solche Fälle regelt? Oder hat der Bürger das Recht, seinen privaten Stand zu betreiben, auch wenn dieser sich in direkter Nähe zum Markt befindet?

Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!  Danke  



Gepostet am 26.09.2024 um 09:39 von:
Benutzer: Ocean
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