Forum-Gewerberecht

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Guten Morgen liebe Forummitglieder,

in der Modellregion Ostwestfalen-Lippe gelten die neuen Regelungen zur Abschaffung des Widerspruchsverfahrens bei gewerberechtlichen Entscheidungen schon seit dem Jahr 2004.

Bei Verbindung von gewerberechtlichen Entscheidungen mit Maßnahmen der Verwaltungsvollstreckung (z.B. bei Gewerbeuntersagungen) hat das für uns zuständige Verwaltungsgericht Minden bisher nicht beanstandet, dass die Verfügung nur die direkte Klagemöglichkeit als Rechtsbehelf vorsieht. Dies ist m.E. auch richtig, da zum einen die Maßnahmen in der Verwaltungsvollstreckung nur ein Annex zu der gewerberechtlichen Entscheidung ist und zum anderen der Betroffene durch nur eine Rechtsbehelfsbelehrung Klarheit daüber erhält, wie er gegen die Verfügung vorgehen kann. Verschiedene Rechtsbehelfe führen m.E. auch zu Irritationen beim Betroffenen und möglicherweise gar zur Rechtswidrigkeit der Verfügung.

Bei eingebundenen Gebührenentscheidungen sehe ich das genauso wie pmcolonia. Klage gegen die gewerberechtliche Maßnahme und Widerspruch gegen die Gebührenentscheidung.

Einen sonnigen Tag wünsche ich aus dem Kulturland Kreis Höxter

Norbert Loermann



Gepostet am 13.04.2007 um 08:33 von:
Benutzer: Norbert Loermann
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