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Hallo zusammen ,

Kay, bei Promotiongeräten handelt es sich um Geräte die kein Geldeinwurf haben und den Spieler nur an ein neues Gerät ranführen soll.
Ich selbst habe Anfang 2006 ein solches Gerät gehabt und auch die Polizei im Haus dann gehabt, die es dann auch abschalten ließ. Leider musste die Polizei dann nach Rücksprache mit dem Anwalt der Firma Bal… einräumen das es kein GSG nach 33c ist und ohne Geldeinwurf nichts zu bemängeln wäre. P.S der Einwurfschlitz war verschlossen so dass wirklich kein Geldeinwurf möglich war. Allerdings und das wissen die wenigsten dürfen solche Geräte max. 1 Monat in einer Halle hängen oder stehen.

Die so genannten Testgeräte von dem tapier redet sind Geräte welche zum Testbetrieb in der Spielhalle hängen. Allerdings kann ich nicht sagen ob die eine Sondergenehmigung von der PTB haben und wie so etwas gehen soll. Fakt ist nur, und somit stimme ich tapier zu, kann es nicht sein das diese Geräte fast zu 100% in G…. Hallen zu finden sind und somit eigentlich uns kleinen Aufstellen die Kunden wegrennen weil diese Geräte nur in den G…. Hallen zu finden sind.

Meike du könntest ja mal mit der PTB reden wie so etwas geht.

Aber von der anderen Seite gesehen , stelle ich lieber ein Gerät auf, welches in Testbetrieb gute und stabile Zahlen aufweist.



Gepostet am 12.04.2007 um 17:33 von:
Benutzer: AlsunaSB
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