Forum-Gewerberecht

» "Wanderlager" für Reisen oder RGK ? «

Nein! - Sind Sie nicht!
Selbstverständlich brauchen auch diese Personen eine RGK. Wenn lediglich Reisen angeboten werden, ist eine Anmeldung nach § 56a GewO nicht erforderlich. Wird jetzt gerne genommen, um den Meldevorschriften zu unterlaufen. Früher waren es reine Informationsveranstaltungen, heute eben die Geschichte mit den Reisen (die ja keine Waren sind!).    

Aber besuchen Sie doch mal die Veranstaltung, wenn diese schon einige Zeit läuft. Sie werden feststellen, dass neben Töpfen und Q10-Produkten auch noch allerhand andere tolle Dinge an den Mann bzw. die Frau gebracht werden sollen oder wurden. Und dann haben Sie wieder ein klassisches Wanderlager, mit dem vollen Ahndungsprogramm.  großes Grinsen  

Und der Mitarbeiterin der Heimatgemeinde würde ich dringend einen Blick ins Gesetz und in die einschlägigen Kommentare empfehlen!



Gepostet am 12.04.2007 um 12:51 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12763#post12763


Beitrags-Print by Breuer76