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» "Wanderlager" für Reisen oder RGK ? «
Guten Morgen liebes Forum,
bei mir findet morgen ein unechtes Wanderlager statt. Zwar hat man wie immer gewonnen und bekommt in unserer Dorfhof Kaffee und Kuchen - es werden aber voraussichtlich nur Reisen angeboten, deshalb besteht ja keine Anzeigepflicht. Jetzt habe ich mal vorsorglich bei der Heimatgemeinde einen Gewerbeauszug erbeten und die Daten der RGK: und die erzählen mir zu meiner Überraschung, dass der Veranstalter keine RGK bräuchte. Das sei ja nach den Kommentaren total strittig. Ich finde da überhaupt nichts strittig
: Die nehmen Bestellungen auf Leistungen (Reisen) auf, und brauchen eine. Bin ich blind ???
Gruß
Bluminante
Gepostet am 12.04.2007 um 12:20 von:
Benutzer: Sorgenschweinchen
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