Forum-Gewerberecht

» "Wanderlager" für Reisen oder RGK ? «

Guten Morgen liebes Forum,

bei mir findet morgen ein unechtes Wanderlager statt. Zwar hat man wie immer gewonnen und bekommt in unserer Dorfhof Kaffee und Kuchen - es werden aber voraussichtlich nur Reisen angeboten, deshalb besteht ja keine Anzeigepflicht. Jetzt habe ich mal vorsorglich bei der Heimatgemeinde einen Gewerbeauszug erbeten und die Daten der RGK: und die erzählen mir zu meiner Überraschung, dass der Veranstalter keine RGK bräuchte. Das sei ja nach den Kommentaren total strittig. Ich finde da überhaupt nichts strittig  schimpf   : Die nehmen Bestellungen auf Leistungen (Reisen) auf, und brauchen eine. Bin ich blind ???  geschockt  

Gruß

Bluminante



Gepostet am 12.04.2007 um 12:20 von:
Benutzer: Sorgenschweinchen
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12761#post12761


Beitrags-Print by Breuer76