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» Erlaubnis nach § 34c GewO für eGbR «
Sehe ich ganz genauso! Aber meine Sachgebietsleiterin lässt sich nicht davon überzeugen, da sie der Meinung ist, weil die eGbR Träger von Rechten und Pflichten sein kann, kann sie auch eine Erlaubnis bekommen. Ich bin der Meinung, nur juristische und natürliche Personen können Erlaubnisinhaber sein.
Gruß
Elke
Gepostet am 19.08.2024 um 11:29 von:
Benutzer: Peschi
Der Original-Beitrag :
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