Forum-Gewerberecht
» Erlaubnis nach § 34c GewO für eGbR «
Moin!
Die Eintrag der GbR in das Gesellschaftsregister ändert nichts daran, dass es sich bei der (e)GbR nicht um eine juristische Person handelt.
Gewerberechtlich ändert sich also nichts:
Nicht die GbR, sonderern deren (vertretungsberechtigte) Gesellschafter sind Träger der Erlaubnis.
Gruß
Ludwig
Gepostet am 19.08.2024 um 10:27 von:
Benutzer: Ludwig
Der Original-Beitrag :
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