Forum-Gewerberecht
» Betrieb von Photovoltaikanlagen «
Das Problem des Fragestellers besteht ja darin, dass es abgesehen von den PV-Anlagen selbst in Deutschland keinen Beriebssitz als Hauptniederlassung gibt.
Müsste/könnte man das dann so lösen, dass das Gewerbe unter der Adresse eines z. B. Steuerberaters angemeldet wird?
Beste Grüße aus dem Schwarzwald!
Gepostet am 08.08.2024 um 07:16 von:
Benutzer: Hinterwäldler
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