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» Betrieb von Photovoltaikanlagen «
Soweit ich es dem Sachverhalt entnehmen kann, gibt es in Ihrem Zuständigkeitsbereich keine anzeigepflichtigen Betriebsstätten, sondern lediglich zwei Photovoltaikanlagen. Daher besteht kein Handlungsbedarf.
Gepostet am 06.08.2024 um 12:21 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
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