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Hallo,
es gibt weder eine Gewerbeanmeldung von Amts wegen noch eine Gewerbeummeldung von Amts wegen; nur die Gewerbeabmeldung von Amt wegen ist möglich, wenn die Betriebsaufgabe eindeutig feststeht
daher: zunächst freundliche Aufforderungen und dann Bußgeld und Zwangsgeld
Gepostet am 06.08.2024 um 12:13 von:
Benutzer: Stadtverwaltung Frankenthal
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