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 Moin  
mein Denkmodul ist gerade auf Null und benötigt Starthilfe.
Folgender Sachverhalt:
- Betreiber der Photovoltaik-Anlagen wohnt in der Schweiz
- Gewerbe-Anmeldung zum Betrieb von 2 Anlagen an verschiedenen Standorten, aber Beide in unserem Zuständigkeitsbereich.
Meine Fragen:
1. was trage ich als Hauptniederlassung ein?
2. sind beide Standorte dann unselbständige Zweigstellen - sprich Betriebsstätten?
Wer, aus der Runde kann mir einen Denkimpuls geben?



Gepostet am 05.08.2024 um 14:11 von:
Benutzer: Gewerbe5030
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