Forum-Gewerberecht
» Zweitschrift Gewerbeanmeldung nach Abmeldung «
Hallo,
[quote]
Das die bestätigte (ehemalige) Anzeige durch Abmeldung ungültig wird, bezweifele ich. [/quote]
Dem schließe ich mich an. Konkret geht es ja auch nicht um die Gewerbeanzeige, sondern um die Empfangsbescheinigung, welche von der Behörde erstellt wurde. Sie dient dem Gewerbetreibenden als Nachweis dafür, dass er seine Anzeigepflicht erfüllt hat und wird demzufolge auch mit der späteren Abmeldung nicht "ungültig", denn die Gewerbeanmeldung hat ja stattgefunden.
Wenn in diese Bescheinigung mehr hineininterpretiert wird, ist das ein anderes Problem.
Die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung ist bei einer Zweitschrift auch nicht größer als bei einem Original, welches der Gewerbetreibende ebenfalls weiterhin besitzt, wenn er sein Gewerbe abgemeldet hat.
Gepostet am 29.07.2024 um 08:58 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=127456#post127456
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