Forum-Gewerberecht
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Moin!
[quote][i]Original von Hinterwäldler[/i]
Vielen Dank schon mal für die erste Meinungsäußerung. Ich habe parallel auch die Meinung von unserem LRA erfragt; dort sieht man das trotz Weiterverarbeitung als Urproduktion an und verneint die Anmeldepflicht.
Ich bin nach wie vor unschlüssig und freue mich auf weitere Meinungen.
Beste Grüße aus dem Schwarzwald![/quote]
Die Auffassung Ihres Landratsamtes ist mir - im Ergebnis - zwar sympathisch. Sie dürfte jedoch falsch sein. Die Weiterverarbeitung der im Rahmen der Urproduktion gewonnenen Ereugnisse wird der Urproduktion gemeinhin nicht mehr zugeordnet (ich denke, dass ist nicht nur "herrschende Meinung", sondern wird einhellig so vertreten). Dass nicht selbst erzeugte Erzeugnisse verarbeitet werden, ist deshalb egal, jedoch nicht, wenn man der Meinung des Landratsamtes folgt.
Die im vorstehenden Beitrag #4 von Pitti81 zitierten bzw. verlinkten Informationen beziehen sich ausschließlich auf "Erzeugnisse". Deren (unverarbeitete) Veräußerung ab Hof ist grundsätzlich Urproduktion.
Ansonsten schließe ich mich uneigeschränkt dem Beitrag #2 von Pitti81 an. Lediglich ergänzt um den Hinweis, dass auch das Tatbestandmermal "auf Dauer angelegt" erfüllt sein dürfte: Regelmäßigkeit ist ja schon bei (zwei) aufeinanderfolgenden (Weihnachts-) Märkten oder Vereinsveranstaltungen gegeben.
Gruß
Ludwig
Gepostet am 24.07.2024 um 12:16 von:
Benutzer: Ludwig
Der Original-Beitrag :
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