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 Moin  

Ein Gedankengang dazu:
Da dem Kunden an der Zweigstelle diese Dienstleistung (Sehtest) angeboten wird, wird sie m.E. auch dort erbracht, auch, wenn die eigentlich Auswertung remote am Ort der Hauptniederlassung erfolgt.

Also müsste diese Tätigkeit mit in die Meldung der Zweigstelle rein, damit eben die HWK als Überwachung informiert wird.

Man kann das ja auch so beschreiben, dass der Sehtest angeboten, aber die Auswertung über die Hauptniederlassung läuft.

Dann wäre eine Gewerbeüberwachung gewährleistet und die Kammern könnten sich austauschen, was/wo/wie evtl. einzutragen ist oder nicht.

Einen Eintrag in die Handwerksrolle bzw. einen Augenoptikermeister müsste es ja so oder so geben.



Gepostet am 23.07.2024 um 09:15 von:
Benutzer: Roesje
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