Forum-Gewerberecht
» Gewerbeauskunft "berechtigtes Interesse" «
Für die Auskunft an nichtöffentliche Stellen ist es erforderlich, dass ein [I]rechtliches[/I] Interesse glaubhaft gemacht wird. Zur Glaubhaftmachung sollte ein Sachverhalt plausibel und nachvollziehbar geschildert und ggf. durch geeignete Unterlagen bekräftigt werden. Ein voller Beweis ist nicht notwendig. Ein Rechtsbeistand ist dazu nicht erforderlich.
Gepostet am 17.07.2024 um 15:32 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=127377#post127377
Beitrags-Print by Breuer76