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» Durchführungspflicht von Jahrmärkten § 69 Abs. 2 GewO «

Ich möchte gern wissen, ob jemand Erfahrungen mit der zwangsweisen Durchsetzung von festgesetzten Jahrmärkten hat. In meinem Bereich besteht eine Dauerfestsetzung und der Veranstalter will die Veranstaltung in diesem Jahr ausfallen lassen.



Gepostet am 11.04.2007 um 10:19 von:
Benutzer: Thomas Müller
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