Forum-Gewerberecht
» Gewerbeummeldung bei Sitzverlegung in ein anderes Bundesland «
Unabhängig einer (verbotenen) Rechtsberatung ist diese jedoch dann erlaubt, wenn die "Rechtsdienstleistung" nur eine Nebenleistung des dazugehörigen Berufs- oder Tätigkeitsbildes darstellt.
Ich erlaube mir daher folgenden Link, dort wird die Problematik gut beschrieben:
[URL]https://www.ihk.de/bodensee-oberschwaben/recht/auftreten-im-geschaefts
verkehr/unternehmensfuehrung/umzugscheckliste-fuer-unternehmer-4005392[/URL
]
Grüße
Gepostet am 15.07.2024 um 09:53 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=127344#post127344
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