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Hallo Leute,

ich habe im November 2023 eine GmbH miterworben (52 % der Anteile) und bin habe seit dem die Geschäftsführerschaft inne. Im März 2024 wurde dies nach langem Hin und her (der Notar machte einen Fehler und musste das begradigen) endlich im HR eingetragen.
Vor kurzem haben wir eine Sitzverlegung von Schleswig-Holstein nach Berlin vom Norat beurkunden lassen. Ich warte nun tagtäglich auf die Eintragung im HR. Auf die ehemalige Geschäftsführerin ist bios heute das Gewerbe angemeldet. Sie will in der kommenden Woche das Gewerbe in Schleswig-Holstein abmelden.
Nun meine Fragen: Muss ich warten, bis die Sitzverlegung im HR eingetragen ist, bevor ich das Gewerbe in Berlin anmelde? Sollte so lange gewartet werden, bevor das Gewerbe in Berlin angemeldet wird?
Vielen Dank für Eure Hilfe
und viele Grüße



Gepostet am 14.07.2024 um 15:39 von:
Benutzer: sendino
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