Forum-Gewerberecht

» Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) «

 Moin  ,

die zum RefE der BEV eingegangenen Stellungnahmen hat das BMJ zwischenzeitlich zusammengefasst > [URL=https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/Gesetzgebung/Stellungnahmen
/2024/0704_Stellungnahmen_RefE_BEV_gesammelt.pdf?__blob=publicationFile&v=1
][COLOR=blue]   [/COLOR][/URL]

Zu der für den 1. November 2025 geplanten und eigentlich schon seit 01.01.2024 erforderlichen Änderung der GewAnzV hat sich wohl niemand geäußert  Kopfkratz  

Zu den avisierten Änderungen in FinVermV, ImmVermV, PfandlV, MaBV und VerstV gab es insbesondere seitens des > [URL=https://www.dihk.de/resource/blob/119070/c87392c497bb46150494c66488300
915/recht-dihk-stellungnahme-beg-verordnung-data.pdf][COLOR=blue]DIHK[/COLO
R][/URL] teilweise Zustimmung bzw. Ergänzungsvorschläge.

Die in den zuletzt genannten VOen vorgesehen und eigentlich bereits seit 01.01.2023 fälligen Streichungen von Anzeige-/Mitteilungspflichten hatte ich übrigens bereits in meiner im Forum-Thread "Nächste Änderung der GewO" bereitgestellten GewO-Änderungs-Synopse vom 16. November 2022 i. V. m. dem neuen > [URL=https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__7.html][COLOR=blue]§ 7 GewO[/COLOR][/URL] angeregt > [URL=https://www.forum-gewerberecht.de/attachment.php?attachmentid=6903]   [/URL] und sollen nun „bereits“ zum 1. Januar 2025 vom VO-Geber realisiert werden - sooooo schnell kann „Bürokratieabbau“ gehen …



Gepostet am 13.07.2024 um 17:13 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=127340#post127340


Beitrags-Print by Breuer76