Forum-Gewerberecht
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Gewinne aus (eigenem) Wertpapierhandel sind keine gewerbliche Tätigkeit.
Das wäre schlimm, jeder der ein paar Aktien hat müsste ein Gewerbe anmelden.
Die steuerliche Einschätzung bleibt jetzt natürlich außen vor
Ein Gewerbe wird es dann, wenn ich einen gewerblichen Wertpapierhandel oder ein Finanzunternehmen nach dem KWG betreibe. Das sind aber keine Privatanleger.
Von daher, kurz erläutern lassen wer welche Wertpapiere handelt.
Ich gehe davon aus, die Antwort wird sein "eigene Wertpapiere", ergo kein Gewerbe.
Grüße
Gepostet am 27.06.2024 um 11:22 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
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