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 Moin  

Gewinne aus (eigenem) Wertpapierhandel sind keine gewerbliche Tätigkeit.
Das wäre schlimm, jeder der ein paar Aktien hat müsste ein Gewerbe anmelden.
Die steuerliche Einschätzung bleibt jetzt natürlich außen vor  smile  

Ein Gewerbe wird es dann, wenn ich einen gewerblichen Wertpapierhandel oder ein Finanzunternehmen nach dem KWG betreibe. Das sind aber keine Privatanleger.  smile  

Von daher, kurz erläutern lassen wer welche Wertpapiere handelt.

Ich gehe davon aus, die Antwort wird sein "eigene Wertpapiere", ergo kein Gewerbe.

Grüße



Gepostet am 27.06.2024 um 11:22 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
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