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[COLOR=royalblue]Bei der Abgrenzung Vermögensverwaltung habe ich aufgrund mehrerer Fälle und meiner absoluten Verwirrung hinsichtlich Gewerbsmäßigkeit und der 34c-Erlaubnispflicht einfach mal probiert, etwas Struktur in mein Nichtverständnis zu bringen. Auch, weil ich faul bin, und mich nicht bei jedem Fall wieder auf die Suche nach Infos begeben will, die ich dann jedes Mal abschreibe
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Ich habe noch mal eine Frage zum Thema Vermögensverwaltung. Ich bin mit diesem Thema nicht so vertraut.
Die XYZ Vermögensverwaltung GmbH
möchte ein Gewerbe , mit der Tätigkeit: Erzielung von Gewinnen aus eigenem Kapitalvermögen.
Ist das ein Gewerbe? Ist es Erlaubnispflichtig?
LG
Gepostet am 27.06.2024 um 10:57 von:
Benutzer: Gewerbe5030
Der Original-Beitrag :
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