Forum-Gewerberecht
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ich halte den Vorschlag der Steuerberaterin für rechtlich korrekt.
Dass dadurch vielleicht eine gewisse Unübersichtlichkeit im Gewerbehistorie entsteht, dürfte weiter nicht maßgeblich sein.
Nur ein Punkt gibt mir zu denken: Die Vermietung fremden Vermögens soll Gewerbe sein? Hinsichtlich aller äußerlich wahrnehmbarer Merkmale unterscheidet sich die Vermietung eigenen ja überhaupt nicht von der Untervermietung fremden Vermögens. Es wären ja nur die nicht wahrnehmbaren Eigetumsverhältnisse im Hintergrund, die beide Tätigkeiten vorneinander unterscheiden.
Abschließend noch ein Tipp: Derartige Fragen am besten in den internen Forenbereich einstellen.
Beste Grüße
CS
Gepostet am 05.06.2024 um 11:41 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=127090#post127090
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