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Sorry, ich halte die Geleichsetzung von Betreiben und Leiten für - gelinde gesagt - völlig abwegig.

Sie würde zudem - in jedem Einzelfall - eine Erlaubnis nach § 2 ApoG für den Stellvertreter voraussetzen.

ENDE



Gepostet am 29.05.2024 um 15:20 von:
Benutzer: Ludwig
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=127024#post127024


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