Forum-Gewerberecht
» Apotheker-Vertreter «
Sorry, ich halte die Geleichsetzung von Betreiben und Leiten für - gelinde gesagt - völlig abwegig.
Sie würde zudem - in jedem Einzelfall - eine Erlaubnis nach § 2 ApoG für den Stellvertreter voraussetzen.
ENDE
Gepostet am 29.05.2024 um 15:20 von:
Benutzer: Ludwig
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=127024#post127024
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