Forum-Gewerberecht
» Apotheker-Vertreter «
[quote][i]Original von hans-im-glück1986[/i]
Sollte der Vertreter selbständig tätig sein, gelten die allgemeinen Ausführungen für Apotheker. Diese handeln beim Betrieb einer Apotheke bekanntlich sowohl freiberuflich als auch gewerblich. Der Geschäftsbetrieb ist apothekenrechtlich nicht speziell geregelt, so dass die Anzeigepflichten nach § 14 GewO für Apotheker bzw. deren (selbständige) Vertreter weiterhin gelten.
VG[/quote]
Moin!
Der Apotheker, der den Betreiber einer Apotheke vertritt, betreibt selbst aber keine Apotheke. Er vertritt den Apotheker lediglich in der Leitung der Apotheke. Die "selbständige" Leitung einer Apotheke als Vertreter des Betreibers einer Apotheke wäre aber ausschließlich eine freiberufliche Tätigkeit.
Aber selbst wenn es (auch) eine gewerbliche Tätigkeit wäre, stellte sich die Frage, ob sie erlaubt wäre.
Gruß
Ludwig
Gepostet am 29.05.2024 um 06:50 von:
Benutzer: Ludwig
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=127009#post127009
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