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» Apotheker-Vertreter «

[quote][i]Original von Roesje[/i]

Eigentlich habe ich in meinem Betrieb ja Personal, was ggf. meinen Part als Chef übernimmt, wenn ich nicht da bin.
Und diese Variante ist ja dann irgendwo dazwischen.[/quote]

 Moin  

Laut ApoG muss der Vertreter einer Apotheke, wenn der Inhaber verhindert ist, zwingend ein Apotheker sein, ein Angestellter wird diese Voraussetzung in der Regel nicht erfüllen.  Kopfkratz  

Grüße



Gepostet am 27.05.2024 um 15:49 von:
Benutzer: Pitti81
Der Original-Beitrag :
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