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» Apotheker-Vertreter «
Im Grunde ist das ja Scheinselbständigkeit.
Er gibt seine Arbeitskraft her und übernimmt vertretungsweise einen Betrieb.
Der Apotheker, der vertreten wird, kann sich dann Personal sparen, und stellt eine dritte Person dort hin, die selbständig in der Zeit die Apotheke führen wird und selbständig Entscheidungen treffen darf? Oder ist der Mensch nicht viel eher in dieser Zeit weisungsgebunden an den eigentlichen Apotheker?
Ich würde das Betriebskonzept dahingehend hinterfragen, wie das wirklich ablaufen soll und ob das so überhaupt rechtlich machbar ist.
Eigentlich habe ich in meinem Betrieb ja Personal, was ggf. meinen Part als Chef übernimmt, wenn ich nicht da bin. Eigentlich ziehe ich mir allerhöchstens via Zeitarbeitsfirma Personal über eine Agentur, wenn ich selbst gerade kein Personal habe.
Und diese Variante ist ja dann irgendwo dazwischen.
Gepostet am 27.05.2024 um 11:19 von:
Benutzer: Roesje
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