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Hallo,

da bleibt nur Akte anfordern. Der bloße und abstrakte Tatvorwurf genügt auf jeden Fall nicht, man braucht die Akte. Vielleicht bekommen Sie die ja, wenn Sie auf die genannten Vorschriften hinweisen und mit einem Halbsatz noch erklären, dass es sich um die Zulassung einer WP handelt.

Hat man die Akte sieht man ja auch, was der Betroffene vom Strafverfahren schon weiß. Vielleicht ist er ja schon vernommen worden. Wenn nicht, klärt man das mit den ermittelnden Beamten der Polizei.

Eine Bitte noch: Derartige Themen künftig am besten im internen Forenbereich posten.    

Beste Grüße
   
CS



Gepostet am 09.04.2024 um 10:25 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=126700#post126700


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