Forum-Gewerberecht

» Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens «

[quote][i]Original von Civil Servant[/i]
... schreibt er, dass je nach dem Umfang der "Vermögensverwaltung" eben doch Gewerbelichkeit angenommen werden kann.

Frank Schuster[/quote]

Daher auch meine ursprüngliche Einschränkung - [i]unter bestimmten Voraussetzungen[/i] -.

Auch die Kommentierung (Landmann/Rohmer) unterscheidet nach dem unerheblichen oder erheblichen Gesamtaufwand der zur Erzielung der Einkünfte notwendig ist und beurteilt dann die Frage gewerblich oder nicht.

Ich bedanke mich für die Info´s und wünsche allen schöne    



Gepostet am 04.04.2007 um 15:06 von:
Benutzer: 4X4
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12668#post12668


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