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 Moin  

Also wenn ihr von Staatsanwaltschaften während eines laufenden Ermittlungsverfahrens Informationen zum Stand der Dinge bekommt, dann Hut ab.

Bekommen wir nicht und irgendwo kann man das auch nachvollziehen.
Eine Kopie einer Strafanzeige, welche "damals" vor Ort aufgenommen wurde, würde mir persönlich nicht reichen.
Das hat ein Streifenpolizist ohne rechtliche Würdigung aufgenommen, später kann es sich als komplett falsch herausstellen....
Ist für mich alles nicht belastbar.

Wie oft wurde jemand angezeigt, nur weil sich jemand rächen oder was weiß ich wollte???
Da gilt für mich die Unschuldsvermutung, auch wenn das einige anders sehen.

Ich geb den frei, wenn JETZT keine Unzuverlässigkeitsgründe vorliegen und in absehbarer Zeit auch keine vorliegen werden.

Das nur zuverlässige WP im BWR freigegeben sind, ist Utopie.

Grüße



Gepostet am 02.04.2024 um 07:22 von:
Benutzer: Pitti81
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