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Moin!
Ich würde bei der StA Akteneinsicht beantragen und, wenn die Akte derzeit nicht entbehrlich ist, um Übersendung von Ablichtungen der Strafanzeige und möglichst auch des (vorläufigen) Ermittlungsberichts bitten. Dann kann zumindest der in Rede stehende Tatvorwurf konkretisiert und im Zweifel beurteilt werden, ob überhaupt eine negative Beurteilung der Zuverlässigkeit in Betracht kommt.
Der Tatzeitpunkt ist bei den LKA-Anfrage zwar keine verlässliche Angabe, oft handelt es sich um das Datum der Mitteilung des Vorgangs an das LKA. Die Tat liegt meist wesentlich länger zurück. Trotzdem ist Zuwarten ohne Kenntnis von irgendwas nicht unbedingt die beste Lösung.
Freiheitsberaubung hört sich doch verdächtig nach Beziehungstat (oder sonstige "Bagatelle") an...
Gruß
Ludwig
Gepostet am 28.03.2024 um 16:59 von:
Benutzer: Ludwig
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