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 Moin  

Da werden 3 Kollegen 4 verschiedene Meinungen haben  smile  

Ich tendiere zu nein.
Es wird jetzt die Zuverlässigkeit geprüft und außer dieser Info liegen keine Fakten vor, welche die Unzuverlässigkeit begründen. Man weiß ja nicht einmal, was überhaupt wo und wie passiert ist.

Der Grundsatz der Regelvermutung gilt auch nicht ausnahmslos.
Es kann Fälle geben, in denen trotz Vorliegens eines solchen Beispiels eine Unzuverlässigkeit der WP nicht angenommen werden kann, etwa weil die an sich einschlägige Verurteilung sehr geringfügig ist.

Es ist zwar unbequem, aber im Zweifel ist er halt zuverlässig.
Sollte ein Urteil zu seinem Ungunsten gesprochen werden, dann wird dieses geprüft und stellt sich dann die Unzuverlässigkeit im Nachgang heraus, ist diese festzustellen und im BWR zu hinterlegen.

Ich habe solche Kandidaten ins Amt eingeladen und die Sachlage besprochen.
Vielleicht sieht er von sich aus davon ab, als WP zu arbeiten oder akzeptiert, dass es länger dauern könnte.  Weißnicht  

Grüße



Gepostet am 28.03.2024 um 11:37 von:
Benutzer: Pitti81
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