Forum-Gewerberecht

» Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens «

    nach Verden,

Fundstelle: GewArch Nr. 8 aus 1995, S. 339, Urteil VGH BW vom 09.05.1995.

Die Sache ist aber im Detail doch difizil.    

Während der VGH BW bei der Abgrenzung der Vermögensverwaltung vom Gewerbe die Gesamtbildtheorie angewandt sehen will und dabei seinen Blick auch auf den erforderlichen Einsatz von Kapital, Arbeitskraft und Organisation gerichtet sehen will, spricht das dortige Ministerium auch die Gesamtbildtheorie an, formuliert ansonsten aber zurückhaltender (GewArch Nr. 2/2000, S. 52, 53).

    Gruß aus Wetzlar

Frank Schuster



Gepostet am 04.04.2007 um 14:24 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12664#post12664


Beitrags-Print by Breuer76