Forum-Gewerberecht

» Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglich im Reisegewerbe? «

[quote] dass pro Erlaubnis (paralell gedacht auch pro Gewerbeanzeige nach § 14 GewO) nur [blink]eine einzige Tätigkeit[/blink] zulässig sein soll. [/quote]

Aus § 55 Abs. 3 GewO lese ich eher das Gegenteil heraus ...



Gepostet am 28.03.2024 um 09:12 von:
Benutzer: Thomas Mischner
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