Forum-Gewerberecht

» Spezialfall - sehr viele Tätigkeiten, überhaupt möglich im Reisegewerbe? «

Hallo Zusammen!

Ich bin noch ziemlich frisch bei meiner Tätigkeit im Gewerbeamt und hier im Forum sowieso.

Ich habe mich zum vorliegenden Fall bereits mit Kolleginnen anderer Kommunen ausgetauscht, wollte mir hier dennoch noch einmal einen Rat einholen...

[U]Folgender Sachverhalt liegt vor:[/U]
Die beiden Gesellschafter einer GbR möchten Ihren Betrieb im Reisegewerbe ausüben, es soll auch einen Betriebssitz (Büro) in unserer Kommune geben. Sie möchten mit Ihrem Foodtruck auf verschiedensten Veranstaltungen Essen verkaufen.
Gesellschafter A hat seinen Wohnsitz in unserer Kommune und noch keine Reisegewerbekarte.
Gesellschafter B hat seinen Wohnsitz in der Kommune X und besitzt bereits eine Reisegewerbekarte, ausgestellt von dieser Kommune. Er kann diese Reisegewerbekarte für den Foodtruck nutzen, die Tätigkeiten sind abgedeckt.

Die Kommune X hat Gesellschafter B eine ziemlich "ausführliche" Reisegewerbekarte ausgestellt. Da das möglich zu sein scheint, beantragt Gesellschafter A nun bei uns die Reisegewerbekarte mit den selben Tätigkeiten wie bei seinem Partner. Ich habe zur Ansicht einmal die zensierte Reisegewerbekarte angehangen, die ausgestellt wurde.

Aufgrund der Vielzahl der Tätigkeiten sowie der Unterschiede, die diese Tätigkeiten aufweisen, sträubt sich in mir aktuell alles, Gesellschafter A auch diese Tätigkeiten einzutragen. Zudem Frage ich mich bei manchen der Tätigkeiten, wie man so etwas wirklich im Reisegewerbe ausüben könnte, ohne dafür zu werben etc..
Kann mir jemand beantworten, ob all diese Tätigkeiten für das Reisegewerbe "zulässig" sind?
Hat außerdem jemand eine Reisegewerbe in dieser Art ausgestellt? Ist das eventuell gängiger als ich es vermute?


Ich bedanke mich schon mal vorab für die Antworten auf meinen Beitrag und sende sonnige Grüße.  smile  


[I]Kleiner Bonuspunkt:
Falls jemand Tipps hat, auf was ich beim Ausstellen einer Reisegewerbekarte unbedingt achten muss, was vielleicht sogar unerlässlich ist, würde ich mich freuen, wenn diese Tipps auch mit mir geteilt werden würden. Meine Erfahrungen mit dem Ausstellen von Reisegewerbekarten sind wirklich noch sehr gering.
[/I]



Gepostet am 20.03.2024 um 11:15 von:
Benutzer: T.Hauptmann_KFG
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=126583#post126583


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