Forum-Gewerberecht

» rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? «

Moinsen,

die Gewerbemeldung berührt zivilrechtliche Ansprüche nicht.

Folge: Die Forderung kann natürlich geltend gemacht werden.

Ich kenn den Reflex, dass wir Gewerberechtler gerne mal Rechtsbereiche miteinander vermischen, die nichts miteinander zu tun haben oder schlicht getrennt voneinander betrachtet werden müssen. Davon sollte man sich lösen.

Beste Grüße
   
CS



Gepostet am 18.03.2024 um 08:05 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=126560#post126560


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