Forum-Gewerberecht

» rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? «

Anschlussfrage zum Thema der "Abwicklung":

Ein Gewerbetreibender erfüllt am 15.03.2024 einen Auftrag. Am 16.03.2024 verstirbt er plötzlich und überraschend. Das Gewerbeamt meldet das Gewerbe zum 16.03.2024 von Amts wegen ab.

Dürfen die Erben (die ja auch offene Forderungen geerbt haben) dann streng genommen 1 oder 2 Wochen nach dem Abmeldedatum noch die erbrachte Leistung in Rechnung stellen?

Beste Grüße aus dem Schwarzwald!



Gepostet am 18.03.2024 um 07:46 von:
Benutzer: Hinterwäldler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=126559#post126559


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