Forum-Gewerberecht

» rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? «

Beim Tod von Gewerbetreibenden (was zumindest hier nicht so häufig vorkommt) erkundige ich mich immer bei den Hinterbliebenen, was mit dem Gewerbe weiter passieren soll. Insbesondere will ich sicher gehen, dass auch an die Gewerbeanmeldung gedacht wird, falls Ehegatte oder Kinder weiter tätig sind.

Beste Grüße aus dem Schwarzwald!



Gepostet am 14.03.2024 um 16:50 von:
Benutzer: Hinterwäldler
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