Forum-Gewerberecht

» rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? «

Ich denke, dass das aber die Thematik Gewerbemeldung gar nicht berührt. Eine Witwe, die das Gewerbe des verstorbenen Ehemannes fortführt muss anmelden.

Eine tote Person kann kein Gewerbe mehr ausüben. Da sind wir uns einig.

Was übergehen kann ist die Betriebsstätte, etwaiges Betriebsvermögen. Bisheriges Personal kann weiterbeschäftigt werden usw. Alles irgendwie möglich, lässt aber die Frage ob, wann, wie durch wen ab- und angemeldet werden muss, m. E. unberührt.



Gepostet am 14.03.2024 um 15:31 von:
Benutzer: Civil Servant
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