Forum-Gewerberecht

» rückwirkende Abmeldung nach Tod des Gewerbetreibenden? «

Bei n.e. Einzelunternehmen ist es in der Tat so, dass dann grds. zum Todestag v.A.w. abgemeldet wird, sobald ich Kenntnis davon erhalte.

Ich wäre jedoch auch entsprechend entgegenkommend und würde v.A.w. zum gewünschten Datum der Witwe abmelden, wenn sie vorspricht und ich bis dahin noch nicht die Abmeldung zum Todestag vorgenommen habe.

Last but not least bleibt es bei einer Abmeldung v.A.w.

Für etwaige Angehörige, die mir plausibel erklären, warum sie eine Abmeldebescheinigung benötigen, bekommen diese dementsprechend gebührenfrei bzw. alternativ ein entsprechendes Schreiben von mir als Bestätigung.



Gepostet am 14.03.2024 um 14:26 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=126543#post126543


Beitrags-Print by Breuer76