Forum-Gewerberecht

» Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? «

[quote][i]Original von Pitti81[/i]
 Moin  

Zitat MiStra:

[I]"Ist die Einleitung eines Verfahrens mitzuteilen, richtet sich der Inhalt der Mitteilung nach deren Zweck und den Umständen des Einzelfalles. Die Mitteilung unterbleibt, solange kein begründeter Verdacht vorliegt."[/I]

Unter Umständen liegt vielleicht kein begründeter Verdacht vor?  Weißnicht  

Grüße[/quote]

Die StA denkt da anders.

In meinem Fall, den ich da mal hatte, hatte ich über eine LKA-Abfrage von einem eingestellten (gegen Geldauflage) Verfahren erfahren. Aktenanforderung. Mir wurde dann keine Akte geschickt, sondern nur ein Zweizeiler, dass eingestellt wurde. Dann rief ich an. Der Staatsanwalt war schlicht nicht im Bilde, dass uns für die Beurteilung der gewerberechtl. Zuverlässigkeit auch u.U. eingestellte Verfahren interessieren. Ich bekam nach dem Telefonat dann die Akte. Der Gewerbetreibende hatte während seiner gewerblichen Ausübung etwas begangen. Wie gesagt: Wurde gegen Zahlung Geldauflage eingestellt. Hätte mich natürlich maximal interessiert und ich fand auch eine passende MiStrA-Ziffer dazu. Aber es war niemandem in der StA bewusst, dass auch solches uns interessieren könnte und sich daraus u.U. eine Unzuverlässigkeit ergibt.

Natürlich kann es auch so gewesen sein, dass die Mitteilung wegen o.g. Grund unterblieben ist. Aber auch die StA besteht aus Menschen, die nicht alles wissen können, vor allem, wenn es nicht per se ihr Metier ist. Deswegen kann ich nur empfehlen, den Kontakt zu suchen.
Dann weiß man danach Bescheid, ob etwas ggf. versäumt oder nicht oder falsch verstanden wurde, oder nicht.



Gepostet am 14.03.2024 um 14:20 von:
Benutzer: Roesje
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=126542#post126542


Beitrags-Print by Breuer76