Forum-Gewerberecht

» Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens «

    aus Mittelhessen,

wenn der Eigentümer keine ergänzenden Leistungen erbringt, z.B. das Schiff unterhält oder sonst aufwändige zusätzliche Tätigkeiten rund um die Verpachtung erbringt, würde ich das auch als Vermögensverwaltung einstufen.

Dennoch ist Vorsicht geboten. Im Gewerbearchiv habe ich vor ein paar Monaten eine Abhandlung gelesen, wonach Vermietung und Verpachtung, wenn sie derarige Ausmaße annehmen, dass zur Verwaltung ein umfangreicher Geschäftbetrieb erforderlich ist, durchaus als Gewerbe eingestuft werden kann.

Beispiel: Eine große deutsche Discounter-Kette gliedert eine GbR aus, der sehr viele (Tausende) Betriebsgrundstücke mit aufstehenden Gebäuden gehören. Die GbR verpachtet diese. Ebenso wie wir hat die Stadt, in der die GbR ihren Hauptsitz hat, das als Gewerbe eingestuft. Die Gesellschafter haben auch alle ein Gewerbe angemeldet.

Gruß aus Wetzlar

Frank Schuster  Bye!  



Gepostet am 03.04.2007 um 09:31 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=12645#post12645


Beitrags-Print by Breuer76